Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nexus Webstudio Inhaber: Lyor Williams Im Fuhlenbrock 22, 46242 Bottrop Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG lyorwilliams@gmail.com
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von Nexus Webstudio, Inhaber Lyor Williams, Im Fuhlenbrock 22, 46242 Bottrop (nachfolgend "Nexus"), gelten für alle Leistungsverträge zwischen Nexus und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde"). Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts (B2B). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Nexus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsangebot
Nexus erbringt IT-Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
- Websites und Landingpages: Konzeption, Design und Entwicklung moderner Firmenauftritte
- Web-Apps und individuelle Tools, zum Beispiel Rechnungsschreiber, Buchungssysteme, Kundenportale und interne Werkzeuge
- Redesign und Relaunch bestehender Websites
- Automatisierung digitaler Abläufe wie Angebote, Bestätigungen, Erinnerungen und Übergaben
- Pflege und Hosting: Updates, Backups, Sicherheit und Inhaltspflege
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote von Nexus sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch (a) schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch Nexus oder (b) den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Bei monatlichen Leistungen (Pflege und Hosting) beginnt die Vertragslaufzeit mit der Freischaltung des jeweiligen Systems. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Festpreisgarantie
Nexus gewährt für alle Einmalprojekte (Websites, Web-Apps, Redesigns) eine Festpreisgarantie: Der vereinbarte Preis wird ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden nicht erhöht. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Change Requests), werden separat angeboten und erst nach Freigabe durch den Kunden umgesetzt.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Folgen bei Nichtzahlung
(1) Einmalprojekte: Die Vergütung wird nach der 50/50-Regelung fällig, 50 % bei Projektstart und 50 % bei Abnahme und Übergabe.
(2) Monatliche Leistungen (Pflege und Hosting): Die monatliche Gebühr ist jeweils zum 1. des Monats im Voraus fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung ohne Abzug per Banküberweisung zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug (ab dem 15. Tag nach Fälligkeit) gilt: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) werden fällig. Nexus ist berechtigt, laufende Leistungen (Hosting, Pflege, Zugänge) ohne weitere Vorankündigung zu unterbrechen. Bereits gelieferte Arbeitsergebnisse verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von Nexus, Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung über. Nach erfolgloser Mahnung kann Nexus ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Forderungsdurchsetzung beauftragen, die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
(5) Bei dauerhafter Nichtzahlung (mehr als 30 Tage nach Fälligkeit) ist Nexus berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und bereitgestellte Systeme, Domains und Zugänge zu sperren. Eine Datensicherung vor Sperrung wird dem Kunden auf Anfrage angeboten.
(6) Nexus ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, auf Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Nexus alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugangsdaten, Texte, Bilder und Materialien rechtzeitig und vollständig bereit. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
§ 7 Lieferfristen
Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern keine verbindliche Terminfestlegung in der Auftragsbestätigung erfolgt ist. Verbindliche Termine werden ausdrücklich als solche bezeichnet. Höhere Gewalt oder verspätete Mitwirkung des Kunden berechtigen Nexus zur angemessenen Fristverlängerung.
§ 8 Abnahme
Nach Fertigstellung einer Leistung fordert Nexus zur Abnahme auf. Der Kunde teilt Mängel innerhalb von 10 Werktagen schriftlich mit. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, werden jedoch kostenfrei behoben.
§ 9 Gewährleistung
(1) Nexus behebt Mängel, die innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme schriftlich gemeldet werden, kostenfrei.
(2) Keine Gewährleistung besteht für Mängel durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter oder nachträglich geänderte Systemumgebungen.
(3) Für Dienste mit Drittanbieter-Infrastruktur (zum Beispiel Hosting) haftet Nexus nicht für Ausfälle außerhalb des eigenen Einflussbereichs.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Nexus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nexus nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens, maximal in Höhe des Auftragswertes.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle erstellten Werke bleiben urheberrechtlich bei Nexus. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Quellcode-Übergabe erfolgt nur im schriftlich vereinbarten Umfang.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet Nexus personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Soweit Nexus im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Details in der Datenschutzerklärung.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien halten alle vertraulichen Informationen geheim. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus. Nexus ist berechtigt, das Projekt namentlich zu Referenzzwecken zu nennen, es sei denn, der Kunde widerspricht schriftlich.
§ 14 Kündigung monatlicher Leistungen
Monatliche Leistungen (Pflege und Hosting) können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine anteilige Erstattung für nicht genutzte Zeiträume erfolgt nicht.
§ 15 Änderungen der AGB
Nexus ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bottrop. Nexus ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026